.... Na und?
Betr. BTW: Eben. Sag ich doch. Die Asylanträge der über Drittstaaten (illegal) eingereisten werden mit wenigen Ausnahmen mehrheitlich abgelehnt. Daß begangene Straftaten (dazu gehört auch der illegale Grenzübertritt) die Fortführung des Asylverfahrens nicht beeinträchtigen, ist in D-Land leider möglich. Das wird hoffentlich bald geändert.