Ansicht umschalten
Avatar von Naturzucker
  • Naturzucker

mehr als 1000 Beiträge seit 06.03.2012

Wahrscheinlich lässt man sich jetzt erst mal Zeit

Entweder erfolgt dann aus formalen Gründen eine Zurückweisung der Klage oder man belässt es wie schon so oft bei einer eindringlichen Mahnung, ohne in der Sache etwas zu ändern. So wie bei den Euro-Rettungsschirmen, "Griechenland"-Rettung etc.

Es wäre wohl ein einmaliger Fall, wenn das höchste deutsche Gericht in so einer Grundsatzfrage gegen die Regierung entscheiden würde.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten