Naturzucker schrieb am 23.05.2018 11:27:
Entweder erfolgt dann aus formalen Gründen eine Zurückweisung der Klage oder man belässt es wie schon so oft bei einer eindringlichen Mahnung, ohne in der Sache etwas zu ändern. So wie bei den Euro-Rettungsschirmen, "Griechenland"-Rettung etc.
Es wäre wohl ein einmaliger Fall, wenn das höchste deutsche Gericht in so einer Grundsatzfrage gegen die Regierung entscheiden würde.
Warum auch nicht? 2015 ist schon eine Weile her......
Bloss weils der AfD eilig ist, irgendwas vorzuweisen, muss das BverfG nicht übers Stöckchen springen......