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  • asaliwanski

13 Beiträge seit 16.04.2016

Re: Falsche Behauptungen von Ulrich Heyden

Und was willst Du damit praktisch sagen? Das man nach dieser 'Definition' faktisch alle Denkmäler die die rote Armee ehren doch einstampfen kann weil diese ja unter die Kategorie "Kommunismus" fallen?

Die Denkmäler, die an den Kampf gegen Nazi-Deutschland erinnern, sind vom Gesetz nicht betroffen. Diese Denkmäler werden nicht beseitigt. Sie bleiben.

Auch nicht betroffen sind Denkmäler, die an Wissenschaftler oder Kulturschaffende erinnern.

Das steht in § 1 IV d des Gesetzes über Verurteilung der kommunistischen und national-sozialistischen Gewaltherrschaft. Auf Ukrainisch: "крім пам'ятників та пам'ятних знаків, пов'язаних з опором і вигнанням нацистських окупантів з України або з розвитком української науки та культури".

http://search.ligazakon.ua/l_doc2.nsf/link1/T150317.html

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