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  • Franklin1157

mehr als 1000 Beiträge seit 02.03.2010

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kann man doch nur die Wahrheit. Alles andere wäre ja dann allein schon ein "Dienstvergehen".
Wenn es also die Wahrheit ist, dass die AfD eben nicht in Gänze einen Fall für die Beobachtung durch den VerfSch darstellt, dann ist die gegenteilige öffentliche Darstellung der eigentliche Skandal, egal, wie man zur AfD steht.
Hier wird gefährlich mit dem Feuer des Totalitarismus gespielt, mit dem, das man der AfD anzustreben vorwirft, ohne das beweisen zu können. Denn es gibt keinen Beweis. Man hätte sich sonst ein Parteienverbot nicht entgehen lassen. Das Verbot der NPD ist ja aus anderen, peinlichen, Gründen gescheitert.
Die AfD ist, wenn auch vielleicht aus taktischen Gründen, ein Nestbeschmutzer. Viele ihrer Programmpunkte richten sich gegen den Selbstbedienungsladen, zu dem der Parteienfilz den heutigen "repräsentativen" Parlamentarismus gemacht hat.
Deswegen sind sie die Parias, die Schmuddelkinder, mit denen man nicht spielt. Es steht, wie so oft, in keinem Verhältnis, wie sich Politik selbst und die Verfassung unseres Landes biegt und beugt, nur um ihre Pfründe gegen die berechtigt kritische Haltung der AfD (+Unterstützer) mit Zähnen und Klauen zu verteidigen.
Volksentscheide auf Bundesebene stehen in der Bundes-Verfassung (GG) : Volkswille manifestiert durch Wahlen und! Abstimmungen. Warum sollten die Verfasser des GG das so formulieren, wenn mit "Wahlen und Abstimmungen" ein und dasselbe gemeint wäre. Eine solche Redundanz wäre redaktioneller Blödsinn und ist nicht wahr. Die Parteien sperren den Souverän bewusst aus, enthalten ihm dieses Korrektiv vor, um ungestört wurschteln zu können.
Erbärmlich, dass sich sog. lupenreine Demokraten nicht entblöden, diese Umstände schön zu lügen.
Und solange die Altparteien bei dieser undemokratischen "Haltung" bleiben, haben sie kein Recht der Welt, der AfD politische Unredlichkeit vorzuwerfen.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (26.01.2021 11:55).

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