Erst wollte der Verfassungsschutz ja nur den "Flügel" beobachten. Nun wurde der aber aufgelöst und das kann durchaus der Zweck des Unternehmens gewesen sein: der VS muss jetzt entweder die ganze Partei beobachten, oder gar nichts.
Wie es beim Flügel so zugingm hier:
https://exif-recherche.org/?p=6580
«NORDKREUZ», ROCKER, «IDENTITÄRE BEWEGUNG» & BURSCHENSCHAFTLER VEREINT BEIM AFD-FLÜGELTREFFEN
Also da fände sich ja eine Mehrheit, so etwas beobachten zu lassen. Nur ist das nie an die Öffentlichkeit gedrungen. Wenn es um den "Flügel" ging, wurde immer ein Höcke-Zitat hervorgekramt und dann debattiert, ob das arg rechts gewesen sei. Nö, er vermeidet Wortlaute, aus denen man ihm einen Strick drehen kann. Nur: um das geht es nicht.
Ob eine Beobachtung wünschenswert wäre, ist die nächste Frage. Tatsächlich wäre es doch wohl eine Kooperation. So kennt man den Schlapphut.
Jetzt prozessiert die AfD gegen die Überwachung und Prognose: sie gewinnt. Am Geld fehlt es ja nicht. Dann stehen da im Urteil ein paar Sätze, die sie stets verwenden kann, um ihre Kritiker zu verklagen.
Sage einer, das sei nicht durchdacht.
Gruß Artur