Für einen Entzug der Wählbarkeit braucht es ein Verbrechen.
Verbrechen sind Gesetzesverstöße, die mit mindestens einem Jahr Gefängnis bestraft werden.
Höcke wird vorgeworfen:
* Verwendung nationalsozialistischer Symbole: keine Mindestfreiheitsstrafe.
* Volksverhetzung: 3 Monate.
Somit bleibt Höcke das passive Wahlrecht auf jeden Fall erhalten, egal, ob man wünscht, dass er es beibehält oder nicht.
Ich fände es echt schön, wenn die Höcke-Anhänger und die Höcke-Gegner damit aufhören würden, über so einen Wahlrechtsentzug zu spekulieren.