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  • Ureinwohner

768 Beiträge seit 27.07.2017

Mut zur Wahrheit

Die Abschaffung des sogenannten "EU-Parlaments" ist nur folgerichtig. Bekanntlich hat dieses "Parlament" keine Möglichkeit, Gesetzesentwürfe vorzulegen.

Im staatsrechtlichen Sinne versteht man unter Parlament die in repräsentativ-demokratischen Staaten vom Staatsvolk gewählte und legitimierte Vertretungskörperschaft, die die gesetzgebende Gewalt (Legislative) ausübt und unter anderem die Regierung und Verwaltung (Exekutive) kontrolliert.

(Wiki & Brockhaus)

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