Die Abschaffung des sogenannten "EU-Parlaments" ist nur folgerichtig. Bekanntlich hat dieses "Parlament" keine Möglichkeit, Gesetzesentwürfe vorzulegen.
Im staatsrechtlichen Sinne versteht man unter Parlament die in repräsentativ-demokratischen Staaten vom Staatsvolk gewählte und legitimierte Vertretungskörperschaft, die die gesetzgebende Gewalt (Legislative) ausübt und unter anderem die Regierung und Verwaltung (Exekutive) kontrolliert.
(Wiki & Brockhaus)