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mehr als 1000 Beiträge seit 01.12.2023

Re: 5% Hürde Abschaffen - Gern. Aber wenn, dann nur so (Info Inside):

Generell bin ich für einen Umbau des Wahlrechts, damit in den Landtagen und dem Bundestag die tatsächlichen Stimmverhältnisse abgebildet werden. Also fangen wir mal an.

1. Eine der stärksten Kräfte in der Bundesrepublik wird in keinem Parlament abgebildet. Tatsächlich müssten aber einige Sitze in den Parlamenten stets leer bleiben bzw. von "parteilosen Abgeordneten" aufgefüllt werden: die Rede ist von der "Nichtwählerfraktion".
Diese "Fraktion" ist generell nur für die Oppositionsarbeit befähigt und kann nicht als Koalitionspartner einer Regierung angehören.
Die Aufgabe hierbei ist NICHT die Repräsentation der Nichtwähler, sondern soll als "Druckmittel" für die Parteien zu verstehen sein, damit diese die Wähler wieder besser überzeugen von ihrer Politik.

2. Die Fünfprozenthürde wird in ihrem Charakter verändert: alle Parteien, die anteilig mindestens einen (!) Sitz nach Stimmverhältnissen erwerben, aber nicht genug Stimmen für Fraktionsstärke (5%) erhalten, werden einer "Sonstigen Fraktion" zugeschlagen. Auch diese Fraktion kan nur Oppositionsarbeit leisten und darf nicht Teil einer Koalition sein.
Aufgabe hierbei ist, die "Sonstigen" in die Parlamente zu bringen, ohne dabei "Einzelpersonenparteien" zu platzieren, die dann womöglich als "Zünglein an der Waage" dienen könnten zwecks Koaltionsbildung mit Parlamentsmehrheit.

3. Eine Partei muss grundsätzlich mindestens 5% Stimmanteile erwerben, um als Parteienfraktion in einem Parlament zu sitzen und, erfolgreiche Verhandlungen vorausgesetzt, an einer Regierungskoalition beteiligt zu sein. Die bislang gültige Regelung, dass drei Direktmandate ausreichen, wird abgeschafft.
Begründung siehe Punkt 2: auch hier sollen wenige Einzelpersonen nicht als "Zünglein an der Waage" dienen dürfen.

4. Überhangmandate und ähnliche die Stimmverhältnisse verschiebende Sonderregelungen sind zu begrenzen: es darf auf je 5% Stimmanteil nur ein Überhangmandat fallen bis zu einem Maximum von 5 Überhangmandaten. Die Summe aller maximal möglichen Überhangmandate stellt auch die maximale Anhebung der Parlamentsgröße dar. Bei 20 Parteien zu je 5% wären also maximal 20 Überhangmandate möglich.
Ziel hier ist, die Größe des Parlaments zu begrenzen. Diese Regelung gilt nur für den Bundestag, der auf 500 ... 520 Mandate beschränkt wird.

5. Die Landtage sind, je nach Landesgröße und -verfassung auf 100 - 200 Mandate zu beschränken. Entsprechend geringer fallen auch die Überhangmandate aus: in einem Parlament mit 100 Mandaten dürfen maximal 4 Überhangmandate insgesamt anfallen, in einem Parlament mit 200 Mandaten sind es maximal 8 Überhangmandate.
Ziel hier ist neben der Begrenzung der Parlamentsgröße auch, dass Überhangsmandate nicht sich verzerrend auf die Stimmverhältnisse auswirken dürfen.

6. Last but not least: ein neu gewähltes Parlament hat eine Karenzzeit von 3 Jahren und 6 Monaten einzuhalten, bevor über eine Erhöhung von Bezügen, Diäten oder Spesen verhandelt werden darf. Ein Beschluss ist nur rechtskräftig mit 75% der Stimmen, wobei die "Nichtwählerfraktion" bei dieser Abstimmung automatisch mit "nein" abstimmt.
Auch hier wieder: Ziel ist, die Selbstbedienungsmentalität der Parlamentarier einzuschränken. Als hartes Korrektiv dient die "Nichtwählerfraktion". Wenn mehr als 25% des jeweiligen Parlaments durch "Nichtwähler" gestellt werden, dürfen die Bezüge nicht erhöht werden.
Automatische Bezugserhöhungen werden per Grundgesetz bzw. Landesverfassung ausgeschlossen.

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Allein die o.g. 6 Punkte wären sinnvolle Hebel des Wählers, um die Parlamente im Sinne des Wählers zu beeinflussen. Sie müssen also Überzeugungsarbeit leisten und sich dauerhaft an die abgegebenen Wahlversprechen halten, um die Unterstützung zu sichern.

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