Bin derb krank schrieb am 29.05.2018 20:33:
Ich habe ihre Selbstbezichtigung soeben gesichert.
Nur zu.....
Viel Spass beim Verwerten.
Falls an Ihrer Wand noch der Kalender von 1938 hängt,
Der ist seit 80 Jahren nicht mehr aktuell.....
BTW: Allein, daß Sie Das für eine Selbstbezichtigung sehen, lässt tief blicken.
Ich würde es höchstens als "Rückgrat" und "Wissen um geschäftliche Prozesse" bezeichnen.
Meine Aussage ist weder zivil-noch strafrechtlich von irgendeinem Belang.