Laut Artikel hat das Bundesverfassungsgericht im Februar klargestellt:
dass die ihr nahe stehende Desiderius-Erasmus-Stiftung nur auf Grundlage eines Gesetzes mit klaren inhaltlichen Kriterien von der Förderung durch Bundesmittel ausgeschlossen werden darf.
Das neue Gesetz wird im Artikel folgendermaßen beschrieben:
Voraussetzung für eine Förderung soll nun aber auch sein, dass die Stiftung aktiv für "die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung" eintritt.
Ich weiß jetzt nicht, was sonst noch in dem Gesetz steht, aber wenn ich es nur nach dem beurteile, was man dem Artikel entnehmen kann, hört sich das alles ziemlich unbestimmt an. Was soll denn "Völkerverständigung" überhaupt sein und wer entscheidet, ob bestimmte politische Inhalte der "Völkerverständigung" dienen oder nicht? Wenn die das wirklich so beschließen wollen, erfüllt das neue Gesetz eben nicht die Anforderung der "klaren inhaltlichen Kriterien". Ich mag die AfD auch nicht, aber wenn das durchgeht, kann man quasi jede parteinahe Stiftung mit zurechtgeschneiderter Begründung von der Förderung ausschließen. So funktioniert das mit dem Rechtsstaat nicht, da muss unser Gesetzgeber wohl noch einiges dazulernen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (12.10.2023 19:19).