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  • sabi.grub

856 Beiträge seit 28.08.2020

Leider hat die Autorin das grundsätzliche Problem nicht verstanden

Die nachrichtendienstliche Tätigkeit ist umfassend. Sie beschränkt sich keineswegs auf eine "Überwachung", wobei diese schon schlimm genug wäre. Ein solcher "Verdachtsfall" trifft eine Partei bis ins Mark. Aktive Politiker, Mitglieder der Partei, alle sind betroffen.

So stammen viele PolitikerInnen der AfD aus der bürgerlichen Mitte unserer Gesellschaft. Sie sind keineswegs alle selbständig, haben nicht alle Unternehmen, wo deren Überwachung schon schlimm genug ist. Viele sind ganz normale Angestellte, teilweise Beamte.

Beim Arbeitgeber oder Dienstherren kommt es aber ganz schlecht an, wenn MitarbeiterInnen "überwacht" werden. Die vertrauliche Kommunikation ist eingeschränkt. Jedes Telefonat mit KundInnen oder KollegInnen könnte theoretisch abgehört werden.

Dies stellt natürlich auch einen elementaren Eingriff in das Privatleben dar. Familie, Freunde u.s.w., alle können in so einem "Verdachtsfall" in Mitleidenschaft gezogen werden. Gerade auch "Die Linke" kann ein Lied davon singen, wie es sich damit lebt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beobachtung_der_Partei_Die_Linke_durch_den_Verfassungsschutz

Bodo Ramelow hat übrigens seinerzeit erfolgreich gegen seine Überwachung vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Nun klagen eben die PolitikerInnen der AfD dagegen. Aus durchaus nachvollziehbaren und äußerst verständlichen Gründen.

Daneben stehen dem Verfassungsschutz nun auch eine Reihe weiterer Möglichkeiten zur Bespitzelung und Unterwanderung der Partei mit eigenen V-Leuten bereit. Die Linke hat es mit Mühe überlebt und ging sogar teilweise gestärkt daraus hervor.

Es ist sehr wahrscheinlich, dass auch die AfD kaum Einbußen bei der Wählerschaft haben dürfte. Im Gegenteil. Allerdings ist die Überwachung in einem Überwachungsstaat an sich das Problem. Dies hat die Autorin leider nicht verstanden.

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