kennie schrieb am 04.03.2021 09:29:
Daraufhin urteilte das BVG, dass die NPD zwar verfassungsfeindlich sei, aber nicht mehr verboten werden müsse, weil die meisten ihrer Anhänger in der AfD seien.
Es war nicht das BVG (Bundesverwaltungsgericht) sondern das BVerfG (Bundesverfassungsgericht), das die NPD als politisch unwirksam beurteilte.
Ansonsten ein dickes fettes PLUS. :-)
JHR