PC-User schrieb am 03.03.2021 20:37:
DavidL (1) schrieb am 03.03.2021 20:17:
Das ist schlau.
Ich würde ja gerne mit Ihnen diskutieren, aber leider haben Sie keinen Standpunkt über den man diskutieren könnte.
??????Ganz einfach.
So???
Na dann Vorschläge bitte! Mein Standpunkt: der Verdachtsfall in Sachen rechtsextremismus ist gerechtfertigt!
Dir ist auch klar, was die Worte eigentlich bedeuten, mit denen du hier so um dich wirfst?
xxxradikal: Verfolgt Ziele, die auch ausserhalb der FDGO liegen können, ausschließlich mit friedlichen, von der Verfassung gedeckten Mitteln im Diskurs: Steht unter dem Schutz des deutschen GG.
xxxextremistisch: Verfolgt Ziele, die auch ausserhalb der FDGO liegen können, auch mit ausserhalb der Verfassung stehenden Mitteln wie z.B. Gewalt: Steht nicht unter dem Schutz des GG, kann verfassungsfeindlich sein.
Der VS beurteilt nur, ob eine Partei als verfassungsfeindlich eingestuft wird, eine rechtsradikale Partei ist nicht verfassungsfeindlich, eine rechtsextremistische Partei kann dies sein.
Genau deswegen gab es in der Vergangenheit mal den "Radikalenerlass", der wurde aber zwischenzeitlich abgeschafft. Da wurden "Linksradikale" mit "Linksextremisten" gleichgestellt, um sie aus dem öffentlichen Dienst zu verdrängen.
So, und jetzt erzäl mal, wo die AFD ihre Ziele mit Mitteln durchsetzen will, die nicht vom GG gedeckt sind. Wo genau ruft die AFD zur Benutzung von Gewalt auf, um ihre Ziele durchzusetzen?