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  • HaPeR

mehr als 1000 Beiträge seit 01.12.2012

Re: Verwaltungsgericht Köln untersagt vorerst Beobachtung der AfD durch den VS

Interessanter Bericht mit Hintergrundinformationen.

Wieder stellt sich die Frage Cui Bono. Auf dem geschilderten Hintergrund ist das "Durchstechen" als direkte Unterstützung der AfD zu sehen.

Wichtig auch:

Das Gericht hat mit dem heutigen Beschluss ausdrücklich nicht entschieden, ob die AfD letztlich als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden darf oder nicht. Aber: Die am Mittwoch bekannt gewordene Einstufung der Partei als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz liegt damit vorläufig auf Eis. Das Verwaltungsgericht hat also eine Art vorläufiges Stoppschild aufgestellt. Das Eilverfahren selbst wird weiter geführt.

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