HaPeR schrieb am 05.03.2021 15:37:
holm schrieb am 05.03.2021 15:32:
Nein.
Es ist keine direkte Unterstützung sondern es ist ein vorläufiges Verbot der Diffamierung und Benachteiligung der AfD auf Grund von Regierungsinteressen.
So herum wird ein Schuh draus.Die AfD als Verdachtsfall zu bezeichnen ist keine Diffamierung. Die Behauptung ist nur lächerlich.
Lächerlich machst Du Dich, es ging nicht nur um die Bezeichnung Verdachtsfall, sondern um nicht begründete oder an den Haaren herbeigezogene Behauptungen sie wolle die FDGO abschaffen und gegen die Verfassung arbeiten, währe rechtsradikal.
Genau darum geht es.
Wenn das Alles so lächerlich ist, dann lache doch, ich gönne es Dir. Wer zuletzt lacht, lacht allerdings am Besten!