Da stimmen die AfD-Bundestags-Abgeordnete u. a. immer wieder gegen die Fortsetzung der völker- und menschenrechtswidrigen Kriegseinsätze der Bundeswehr im Ausland, vor allem gegen die Missachtung des Grundgesetzes Artikel 20 durch die "etablierten Parteien" und sogar das Verfassungsgericht! Und nun das!
Die mögliche direkte Rechtsverfolgung dieser Grundgesetzverstöße gegen ihre eigene Person haben die Politiker bzw. Bundestagsabgeordnete wohlweislich selbst verhindert, indem sie den § 180 des StGB ersatzlos gestrichen haben, so dass der Artikel 20 des GG nur noch ein zahnloser Tiger ist. Und unsere Verfassungsorgane haben nicht nur tatenlos zugesehen, sondern dieses (verfassungs-) rechtswidrige Vorgehen noch unterstützt - wenn das nicht wirklich verfassungswidrig ist! Also die Auslandseinsätze und die daraus folgenden Verstöße der Politiker und der Verfassungsgerichtsbarkeit!
Oder man siehe sich den Koalitionsvertrag der CDU/CSU/SPD im Bund einmal genauer an. Dort wird nicht nur der Fraktionszwang vorgeschrieben, sondern sogar der Koalitionszwang aller ihrer Abgeordneten, und zwar in allen Bereichen und Äußerungen. Wenn das nicht verfassungswidrig ist! Erst recht, wenn die einzige Möglichkeit ist, anderer Meinung zu sein, seine Partei zu verlassen!
Übrigens ein weiterer Verfassungsverstoß im Koalitionsvertrag ist dort die einseitige Vorteilsnahme (Bestechung?) der Printmedien - nicht überraschenderweise terminiert zum Ende der Koalition/Legislaturperiode -, bei der explizit für diese Medien als Wirtschaftsunternehmen verringerte Abgaben für ihre Mitarbeiter festgeschrieben sind!
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (03.03.2021 17:09).