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  • CriticalM

308 Beiträge seit 24.10.2012

Re: Die Quelle: Recherchenetzwerk Correctiv -Die Absicht: Diffamierung derOpposi

Roland Prollmann schrieb am 10.01.2024 08:50:

...
Allerdings bei doppelter Staatsbürgerschaft und schweren Straftaten sollte die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft in Verbindung mit Ausweisung schon in Betracht gezogen werden können.
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Das BVG hat 2006 von redlich erworbener Staatsbürgerschaft gesprochen, die nicht aberkannt werden kann.
Es geht hier also um den Prozess des Erwerbens der laut Definition von redlich "rechtschaffen, aufrichtig, ehrlich und verlässlich" sein muss.

Einem IS Anhänger der eingebürgert wurde kann diese Redlichkeit natürlich angezweifelt werden, da wir da doch so ein kleines Problem mit dem Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und dem IS haben.

Ich persönlich sehe jetzt Probleme mit Art. 16 GG, wenn die schwere Straftat nicht mit dem Prozess des Erwerbens der Staatsbürgerschaft in Verbindung steht.

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