Wollen Sie die Unversehrtheit eines Reporters davon abhängig machen, ob die "die Öffentlichkeit" das was er schreibt für die Wahrheit hält? Und die "Lügenpresse" dem gerechten Volkszorn ausliefern?
Das würden Sie mir gerne unterstellen. Wer die Unwahrheit schreibt, verfolgt damit böswillige Absichten. Es wird im Strafgesetzbuch unter "übler Nachrede" oder "Verleumdung" geführt.
Wollen Sie solche Tatbestände etwa zur journalistischen Selbstverständlichkeit erklären?