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  • ratwol22

mehr als 1000 Beiträge seit 22.02.2022

Mit einer Antwort versuche ich, nicht persönlich zu werden - das ist sehr schwer

Frieder schrieb am 10.01.2024 15:57:

Beim Absehbaren Niedergang des Lebensstandarts in Deutschland, werden all diejenige die als Wirtschaftsflüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, um davon zu partizipieren schnell wieder verschwinden.

Da man über die Inhalte dieses Treffens keine Konkreten Informationen bekommt, ist schwer abzuschätzen, wie ernst das mit dem Parteienverbot ist. Um eine Partei zu verbieten ist das Kriterium nicht, daß sie gegen eine Multikulti Bundesregierung arbeitet, sondern daß sie das Ziel verfolgt, die Freiheitlich Demokratische Grundordnung abzuschaffen.
Diese wurde vom Bundesverfassungsgericht 1952 im SRP Verbotsverfahren aus dem Gundgesetz folgend abgeleitet:

„Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“

– BVerfGE 2, 1 (Ls. 2, 12 f.)

https://de.wikipedia.org/wiki/Freiheitliche_demokratische_Grundordnung#Konkretisierung_im_BVerfG-Urteil_zum_SRP-Verbot_1952

In Gesetzesform liest sich das dann so § 4 Absatz 2 BVerfSchG:

(2) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen:

a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,
b) die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,
c) das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,
d) die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,
e) die Unabhängigkeit der Gerichte,
f) der Ausschluß jeder Gewalt- und Willkürherrschaft und
g) die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.

https://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/__4.html

Ohne zu Wissen was in dem Programm steht, läßt sich das schwer einschätzen, ob es gegen diese Kriterien objektiv Verstößt.

Daß anno 2000 mit der Einführung des Geburtsorts-Prinzips in Deutschland eine prekäre Situation geschaffen wurde, da damit auch Menschen die abstammungsbedingt potentiell auch einen Sharia-Staat in Deutschland wünschen können, die Staatsbürgerschaft bekommen wurde meines Wissens nicht bedacht, Ich habe damals nichts davon mitbekommen, und bin später auch nur zufällig auf diese Änderung gestoßen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Geburtsortsprinzip#Deutschland

Das deutsche Staatsbürger Anhänger des IS-Staates sind, wirst Du mit einem strengen Migrationsgesetz genauso wenig verhindern, wie die Tatsache, daß sich unter den deutschen Staatsbürgern sehr viele Anhänger des NS-Staates finden. Diese Menschen sind mitunter Deutsche seit X Generationen.

Meine zweifellos harte Reaktion auf Deinen Beitrag: Du hast zu dem Forumthema eine Meinung, aber auch zu diesem Thema hast kein ausreichendes Wissen.
Dir mangelt es an Informationen.

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