Flintix schrieb am 10.01.2024 13:19:
martymarty schrieb am 10.01.2024 08:36:
Inwiefern ist zum Beispiel ein Migrant mit deutschem Pass der sich vielleicht der Scharia oder dem Islamismus verpflichtet fühlt (also dies über dem Grundgesetz stellt), hat so jemand ein Bleiberecht in Deutschland?
Nach der Frage gibt es unterschiedliche "Klassen" von Inhabern mit deutschem Pass, oder?
Ich wollte diese Frage gar nicht beantworten, sondern nur ein Beispiel in den Raum stellen. Das kann man natürlich Pro & Contra bewerten. Rein Formal aber kann natürlich ein gebürtiger Deutscher nicht abgeschoben werden. Ein Migrant der erst wenige Jahre in Deutschland ist oder frisch den Pass erworben, könnte man natürlich formal abschieden.