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  • Flintix

mehr als 1000 Beiträge seit 06.11.2020

Re: Kann man gut finden, kann man schlecht finden...

martymarty schrieb am 10.01.2024 14:37:

Flintix schrieb am 10.01.2024 13:19:

martymarty schrieb am 10.01.2024 08:36:

Inwiefern ist zum Beispiel ein Migrant mit deutschem Pass der sich vielleicht der Scharia oder dem Islamismus verpflichtet fühlt (also dies über dem Grundgesetz stellt), hat so jemand ein Bleiberecht in Deutschland?

Nach der Frage gibt es unterschiedliche "Klassen" von Inhabern mit deutschem Pass, oder?

Ich wollte diese Frage gar nicht beantworten, sondern nur ein Beispiel in den Raum stellen. Das kann man natürlich Pro & Contra bewerten. Rein Formal aber kann natürlich ein gebürtiger Deutscher nicht abgeschoben werden. Ein Migrant der erst wenige Jahre in Deutschland ist oder frisch den Pass erworben, könnte man natürlich formal abschieden.

Beide sind deutsche Staatsbürger mit gleichen Rechten und Pflichten, auf welcher Grundlage soll der eine anders behandelt werden können als der andere?
Bekommt der neu deutsche ein besonderes Symbol auf den Pass, um zu kennzeichnen, dass er Staatsbürger "zweiter Klasse" ist?
Oder anders, wo ist formal definiert, dass man einen deutschen Staatsbürger mit Migrationshintergrund abschieben darf? Was sind wenige Jahre oder frisch erworbener Pass?

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