Frieder schrieb am 10.01.2024 22:16:
ratwol22 schrieb am 10.01.2024 19:50:
Das deutsche Staatsbürger Anhänger des IS-Staates sind, wirst Du mit einem strengen Migrationsgesetz genauso wenig verhindern, wie die Tatsache, daß sich unter den deutschen Staatsbürgern sehr viele Anhänger des NS-Staates finden. Diese Menschen sind mitunter Deutsche seit X Generationen.
Der IS wird als terroristische Vereinigung eingestuft. In Deutschland darin Mitglied zu sein fällt also unter § 129 StGB - Bildung einer Terroristischen Vereinigung. Man braucht da also kein Migrationsgesetz für was schon im Strafgesetzbuch geregelt ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__129a.htmlWas die Anhänger des NS-Staates betrifft, so waren die Alliierten in DE einig, daß die Deutschen entnazifiziert werden sollen, auch hierfür gibt es Regelungen. Z.B.
https://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/bundesverfassungsgericht-verherrlichung-des-ns-regimes-bleibt-strafbar-1882860.htmlSeltsam, daß Sie mit diesen Fallbeispielen kommen.
Meine zweifellos harte Reaktion auf Deinen Beitrag: Du hast zu dem Forumthema eine Meinung, aber auch zu diesem Thema hast kein ausreichendes Wissen.
Dir mangelt es an Informationen.Kein Problem, da von ihrer Kritik keine wirkliche Substanz bleibt, lässt sie mich eher kalt.
Die Entnazifizierung durch die Alliierten in Deutschland war - mit wenigen Ausnahmen von gerichtlichen Verurteilungen - praktisch erfolglos. Seltsam, daß Du mein Fallbeispiel verwirftst. Nichts aus der Vergangenheit gelernt?
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (10.01.2024 22:23).