xlrg schrieb am 10.01.2024 15:02:
Grundrechte sind keine Grundrechte, wenn man sie nach belieben an- und ausschalten kann.
Auch wenn das für viele neu zu sein schien: Die meisten Grundrechte können durch ein Gesetz eingeschränkt werden (und das sind sie auch), und das ist dann nicht "nach Belieben".
Es gibt keine schrankenlosen Freiheiten, denn Du bist nicht allein auf der Welt. Das Prinzip ist: Deine Rechte enden dort, wo sie die Rechte anderer verletzen. Auch Deine Grundrechte. Ab hier beginnt dann die Abwägung und der Ausgleich.
Das Problem, daß bei einer Argumentation wie der Ihren nicht erkannt wird ist, daß es um den Widerstreit zw. Kollektivismus (das Schicksal des Einzelnen ist weniger wichtig als das der Gruppe) vs. Individualismus (das Schicksal des Einzelnen ist ebenso wichtig).
Doch, das wird erkannt, denn das ist ja eine ganz klassische Rechtsgüterabwägung.
Man kann diese ganzen Entscheidungen durch Gerichte prüfen lassen, und das ist ja auch andauernd geschehen. Auch deren Abwägung fällt nicht in jedem Fall so aus, wie Du es Dir wünschst, nämlich mit Vorrang des Einzelnen vor der Allgemeinheit.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (10.01.2024 15:47).