Nein, so einfach ist es eben nicht! Die Befugnis zur Einschränkung von Grundrechten ist eben nicht grenzenlos, sondern z.B. an Art, 1 Abs. 1, die Menschenwürde gebunden und auch schon Schäuble sagte dazu mit Bezug auf Corona: "Wenn es überhaupt einen absoluten Wert in unserem Grundgesetzt gibt, dann ist das die Würde des Menschen. Die ist unantastbar. Aber sie schließt nicht aus, dass wir sterben müssen."
Und das hat ein deutsches Verfassungsgericht vor (mit Merkel Mittagessen)-Harbarth auch schon ganz deutlich im Entscheid zum Luftsicherheitsgesetz (Suchmaschine: rs20060215_1bvr035705) klargestellt. Der Staat darf zum Schutz des Lebens der Einen nicht das Leben Anderer zerstören. Was jedoch erkennbar mit der staatlichen Verpflichtung zur Impfung der Fall ist, wenn auch nur ein zur Impfung Gezwungener/Genötigter an der Impfung gestorben ist. Erst Recht, wenn sich die Gefahr lebensgefährlicher Nebenwirkungen bereits aus dem Wirkprinzip der "Impfungen" ergibt.