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Avatar von auf_der_hut
  • auf_der_hut

mehr als 1000 Beiträge seit 07.05.2008

Re: Welche Substanz hat das?

Wer die Unwahrheit schreibt, verfolgt damit böswillige Absichten.

Nö. Vielleicht ist er auch nur schlecht informiert.

Darum geht es ja meistens auch gar nicht. Es geht darum, dass Journalisten ihre negative Meinung über die AfD in ihre Reportagen mit einfließen lassen. Man darf mit Recht vermuten, dass der Correctiv-Artikel in der Absicht verfasst wurde, der AfD zu schaden und z.B Munition für ein Verbotsverfahren zu liefern. Negativberichterstattung, wie einseitig und unfair sie auch immer sein mag, fällt aber unter die Pressefreiheit. Das muss die AfD ertragen wie die anderen Parteien auch.

Längst nicht jede Unwahrheit ist eine "ehrverletzende Tatsachenbehauptung", die in der "Absicht den anderen herabzuwürdigen" verbreitet wird. Erst das wäre üble Nachrede. Bei der Verleumdung muss die Behauptung sogar nachweislich falsch sein, bei der üblen Nachrede reicht es, wenn die Richtigkeit nicht bewiesen werden kann.

Eine Verleumdung kann sich auch nur gegen eine natürliche Person richten, da nur die gesetzlich geschützte Persönlichkeitsrechte besitzt. Die AfD als Partei kann man weder beleidigen noch verleumden, sondern höchstens deren Mitglieder oder Wähler.

Vor allem ist es Sache des Geschädigten das anzuzeigen und verfolgen zu lassen und ganz sicher nicht Sache von Demoteilnehmern per "Handgreiflichkeiten und Pöbeleien" mutmaßlich negative Berichterstattung zu verhindern. Es ist Aufgabe der Polizei, die Journalisten bei ihrer Arbeit zu schützen und die Berichterstattung zu ermöglichen. Wer auf eine Demo geht, der muss sich gefallen lassen, dass er gefilmt wird. (siehe das Verfahren zum "Deutschlandhut"-Mann)

https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/journalisten-angriffe-anzahl-innenministerium-100.html

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