... dass abgelehnte Asylbewerber das Land verlassen, wenn das zumutbar ist.
Was ist eigentlich mit zumutbar gemeint?
Den Terminus kennt dass GG nicht, zumindest nicht mit Art16.
Der besagt: Politisch Verfolgte erhalten Asyl.
Wenn der Antrag auf Asyl (juristisch) abgelehnt ist, dann bedarf es keiner weiteren Prüfung auf Zumutbarkeit. Das sind nur die verwaltungstechnischen Hintertürchen die sich die verschiedenen Regierungen ausgedacht haben, um "hässliche Bilder" zu vermeiden.
Und nach mindestens 2 Urteilen des EHfMR entscheidet allein das aufnehmende Land, wen es auf seinem Territorium duldet.