Es gibt also die Aussagen von Correctiv, die eher ungenau und unbelegt sind.
Es gibt kein schriftlichesProtokoll und keine namentlich genannten Zeugen.
Auf der Seite von Correctiv wird von einem "Reporter" geredet, der mit einer Kamera undercover vor Ort und unter anderem Namen im Hotel eingecheckt sein soll, jedoch wird nicht einmal der falsche Namen dort genannt. Es wird dort weiter geschrieben " Unsere Reporter redeten mit mehreren AfD-Mitgliedern; Quellen belegten gegenüber CORRECTIV die Aussagen der Teilnehmenden." Aber die Quellen werden nicht genannt.
Gibt es denn Dokumente, die beweisen, wasCorrectiv hier behauptet? Wenn ja, sollte man doch diese veröffentlichen. Der AfD Mann Ulrich Siegmund aus Sachsen-Anhalt erklärt nach Aussage auf der Correctivseite, dass er Menschen nicht gesetzeswidrig ausweisen wolle und der genannte Gernot Mörig erklärt, dass er Sellners Aussagen anders in Erinnerung hat. Immerhin wird auch auf die offizielle Position der AfD hingewiesen:
„Als Rechtsstaatspartei bekennt sich die AfD vorbehaltslos zum deutschen Staatsvolk als der Summe aller Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen“, was in keinster Weise zu beanstanden ist. Dafür, dass die Aussagen auf dem Treffen andere sind, gibt es leider außer den Behauptungen von Correctiv leider keine konkreten Belege.
Grundsätzlich ist es für mich nicht zu beanstanden, wenn man in einer Demokratie sich Gedanken über Migration und Remigration macht und letztere unter unter „ethischen, juristischen und logistischen Gesichtspunkten diskutiert. Dass man deutsche Staatsbürger nie und nimmer aus Deutschland ausweisen wird und kann, das dürfte allen Teilnehmern klar sein, hier baut Correctiv meines Erachtens einen Popanz auf, um Stimmung gegen die politische Opposition zu machen.
Dass bei Doppelstaatlern die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft unter besonderen Umständen möglich ist, dürfte dagegen rechtlich machbar sein. Dass es sich dabei um einen Plan, die Artikel 3, Artikel 6 und Artikel 21 des Grundgesetzes zu unterlaufen handeln soll, ist vermutlich auch eher Unterstellung, denn Tatsache.
In Deutschland hätte hier das BVerfG dazu das letzte Wort, was mit Sicherheit auch der Rechtsstaatspartei AfD bewusst sein dürfte.
Von daher stellt sich die Frage nach der faktischen Substanz dieser Correctiv-Recherche doch vehement. Vielmehr zeigt sich mir hier eine gezielte Schmutzkampagne einer staatlich finanzierten Organisation gegen eine erfolgreiche demokratische Opposition. Das ist auch nicht gerade ein Beispiel für demokratisches Verständnis.