holger444 schrieb am 18.01.2024 16:28:
KarierterHut schrieb am 18.01.2024 10:25:
holger444 schrieb am 18.01.2024 08:45:
KarierterHut schrieb am 18.01.2024 07:44:
Flintix schrieb am 18.01.2024 00:57:
Verstehst du den Unterschied nicht, den das angesprochene "Remigrationskonzept" zur Abschiebung abgelehnter Asylbewerber darstellt oder willst du es nicht?
Ich verstehe es auch nicht. Ob Sie es mir und anderen erklären könnten? Danke.
Fuer alle intellektuell Ueberforderten:
"Laut Correctiv hatte er allerdings – so das wörtliche Zitat – "nicht assimilierte Staatsbürger" in seine Remigrationspläne einbezogen und sogar zum größten "Problem" erklärt. Zudem habe er von "maßgeschneiderten Gesetze" gesprochen, um einen "hohen Anpassungsdruck" zu erzeugen."
Und das ist keine Abschiebung?
Nein, deutsche Staatsbuerger koennen nicht abgeschoben werden.
Deutsceh Staatsbürger nicht. Aber man könnte Doppelstaatlern die deutsche Staatsbürgerschft entziehen und dann abschieben.
Nach einer Änderung des Grundgesetzes könnte man auch Menschen, die nur die deutsche Staatsbürgerschaft haben, diese aberkennen und dann abschieben. Das wäre ähnlich dem Verfahren, Deutschen gewisse Grundrechte zu entziehen, wie es momentan im Zusammenhang mit Herrn Höcke diskutiert wird.