irrreal_pi schrieb am 17.01.2024 22:57:
Also, das ist erstmal kein Widerspruch. Einer Ausreisepflicht steht nach geltendem Recht nicht entgegen, dass sich jemand langjährig (rechtswidrig) in Deutschland aufhält.
Warum setzt du das "rechtswidrig" in Klammern? Nur diese sind erst einmal im engeren Kreis der Ausreisepflichtigen. Das sind aber keine Millionen, welche der AfD vorschweben.
Jetzt hast du den Pott voller Ausreisepflichtigen. Wohin sollen die denn ausreisen, wenn deren Herkunftsland nicht bestimmt werden kann? Einfach vor die Tür setzen geht nicht, denn auch von den anderen rechtsgerichteten Regierungen um D herum wird keiner diese aufnehmen wollen. Was dann?
Was die AfD da ausdünstet, ist nichts weiter als heiße Luft für den bildungsfernen Ostbürger, damit dieser die AfD wählt und glaubt, jetzt wären alle seine Probleme gelöst.
Diese bildungsfernen Ostbürger haben es aus eigener Kraft geschafft eine Diktatur zu überwinden, was hat denn der gebildete und in der Schaufensterdemokratie gepamperte Westbürger vorzuweisen, ausser zu behaupten besser und schlauer zu sein?