auf_der_hut schrieb am 17.01.2024 23:26:
Alle fünf hatten eine zweite Staatsbürgerschaft. Sie wurden also nicht staatenlos.
Die Aberkennung führt nicht automatisch zur Abschiebung. Die Terroiristen verlieren also durch den Verlust der Staatsbürgerschaft nicht den Schutz ihrer Menschenrechte. Das war für den EGMR entscheidend.
Statt eines französischen Straftäters hat Frankreich eben einen ausländischen Straftäter. Ich bezweifle, dass Frankreich wirklich an einer Abschiebung interessiert ist. Wohlmöglich werden die Betreffenden in ihren Heimatländern als Helden gefeiert und verüben neue Terrorakte.
Eine Aberkennung der Staatsbürgerschaft ist grundsätzlich auch nach deutschem Recht möglich. Bei Terrorismus allerdings nur, wenn die Taten im Ausland begangen wurden, z.B. wenn ein Deutsch-Iraker sich dem IS anschließt.
Aber schon steckst du mitten drin im Thema "Remigration". Was sollte, was darf gemacht werden usw. usf.. Losgetreten wurde das Thema also nicht von der AfD, sondern von England und Frankreich und dort sogar von den etablierten Kräften, die sich bei den Bürgern dadurch wieder mehr Zustimmung erhoffen.