Ansicht umschalten
Avatar von Yasidon
  • Yasidon

78 Beiträge seit 02.11.2005

Komplettes Versagen der Aufsichtsbehörden und der Gewerkschaften

Seit dem Jahr 2013 muss an jedem Arbeitsplatz in Deutschland eine Gefährdungsbeurteilung bezüglich psychischer Belastungen durchgeführt werden. An jedem Arbeitsplatz - und geschieht dies nicht, und der Arbeitgeber wird dabei erwischt, darf die Aufsichtsbehörde den jeweiligen Bereich auch so lange schließen, bis der Arbeitgeber seine Pflicht nachgewiesen hat.
Deshalb ist eine Antistressverordnung unnötig, solange noch nicht einmal das Gesetz umgesetzt wird. Aber niemand tritt den Aufsichtsbehörden auf die Füße, keine Gewerkschaft beschwert sich, die Betriebsräte handeln in der Regel oft selten oder zu spät. Zumindest meine Erfahrung aus dieser Tätigkeit als Auditor. Wenn die Arbeitgeber nicht verstehen, dass psychische Belastungen zu einer Fluktuation und inneren Kündigung, zu Präsentismus und zu einem Komplettversagen an dem jeweiligen Arbeitsplatz führt, dann werden sie sich wundern, dass sie nach dem demographischen Erdbeben 2029, wenn die meisten Babyboomer in Rente gehen, alleine da stehen. Gut so, nennt man Evolution der Unternehmen. Nur wer sich zukünftig um die psychischen Belastungen in seinem Umfeld kümmert, wird überleben.
Wie der Titel des Artikels mit dem Inhalt verknüpft ist, ist mir allerdings unklar. Gibt es eigentlich in der Redaktion bei heise auch eine psychische Gefährdungsbeurteilung für gestresste Lektoren? 😉

Bewerten
- +
Ansicht umschalten