... dass die Unternehmen die Kosten für den Lobbyismus nicht mehr als Betriebsausgaben ansetzen können, sondern aus ihrem Gewinn nach Steuern bezahlen müssen.
Das gleiche könnte man auch mit den Kosten für die Beschäftigung von Parlamentsabgeordneten tun.
Wobei ich persönlich finde, dass ein Mandat als Abgeordneter ein exklusiver Arbeitsauftrag der Bevölkerung ist, der andere Tätigkeiten grundsätzlich ausschließt.
Ein solches Exklusivitätsgebot sehe ich allerdings auch bei Vorstands- und Aufsichtsratsposten.
Es ist die Ämterhäufung in Politik und Wirtschaft, die den idealen Nährboden für Korruption bereitet.