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Avatar von seneca13
  • seneca13

mehr als 1000 Beiträge seit 23.07.2012

Re: Sehr seltsam

Und wer besorgt die Befestigung?
Auch die Gemeinde?
Neben dem, dass viele Wirtschaftswege gar nicht Gemeindeeigentum sind - bei uns müsste dann der Bauhof personell bedeutend aufgestockt werden, wenn deren Unterhaltung auch noch - neben Finanzierungszuschüssen, da öffentlich nutzbar, z.B. durch Wanderer, Mountainbiker, Reiter, ..., von der Gemeinde erledigt werden müsste....wer das zu zahlen bereit wäre?

Wirtschaftswege sind Wege, die ausschließlich der Bewirtschaftung land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke dienen. Diese Wege sind zwar öffentliche Einrichtungen aber keine öffentlichen Straßen.

Es gelten die allgemeinen Grundsätze zur Verkehrssicherungspflicht. Pflichtig ist danach, wer eine Gefahr veranlasst, einen gefährlichen Verkehr eröffnet oder über den räumlichen Bereich, aus dem die Gefahr kommt, rechtlich und tatsächlich zu bestimmen hat, mithin i. d. R. der Eigentümer des Wirtschaftsweges. Eine Ausnahme gilt für Wirtschaftswege von Ortsgemeinden. Hier wird die Verkehrssicherungspflicht der Verbandsgemeinde auferlegt, § 68 Abs. 2 GemO (vgl. auch VV 9.1 zu § 68 GemO).

https://www.kommunalbrevier.de/kommunalbrevier/Kommunalpolitik-A-Z/strassenreinigung-und-winterdienst/wirtschaftswege/

Edit - Hervorhebung von mir.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (09.01.2024 08:29).

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