seneca13 schrieb am 09.01.2024 08:24:
Und wer besorgt die Befestigung?
Auch die Gemeinde?
Neben dem, dass viele Wirtschaftswege gar nicht Gemeindeeigentum sind - bei uns müsste dann der Bauhof personell bedeutend aufgestockt werden, wenn deren Unterhaltung auch noch - neben Finanzierungszuschüssen, da öffentlich nutzbar, z.B. durch Wanderer, Mountainbiker, Reiter, ..., von der Gemeinde erledigt werden müsste....wer das zu zahlen bereit wäre?Wirtschaftswege sind Wege, die ausschließlich der Bewirtschaftung land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke dienen. Diese Wege sind zwar öffentliche Einrichtungen aber keine öffentlichen Straßen.
Es gelten die allgemeinen Grundsätze zur Verkehrssicherungspflicht. Pflichtig ist danach, wer eine Gefahr veranlasst, einen gefährlichen Verkehr eröffnet oder über den räumlichen Bereich, aus dem die Gefahr kommt, rechtlich und tatsächlich zu bestimmen hat, mithin i. d. R. der Eigentümer des Wirtschaftsweges. Eine Ausnahme gilt für Wirtschaftswege von Ortsgemeinden. Hier wird die Verkehrssicherungspflicht der Verbandsgemeinde auferlegt, § 68 Abs. 2 GemO (vgl. auch VV 9.1 zu § 68 GemO).
https://www.kommunalbrevier.de/kommunalbrevier/Kommunalpolitik-A-Z/strassenreinigung-und-winterdienst/wirtschaftswege/
Edit - Hervorhebung von mir.
Du schreibst doch selbst (und so steht es auch auf der Website): "Diese Wege sind zwar öffentliche Einrichtungen aber keine öffentlichen Straßen." D.h. die Bürger zahlen für diese "öffentliche Einrichtung" - und gerade nicht die Landwirte.