foobar schrieb am 20.10.2017 09:21:
Winkelmann stehen die Zahlungen laut Vertrag zu, ihn trifft keine Schuld, das gilt aber nicht für diejenigen zu, die den Vertrag von Air Berlin-Seite unterschrieben haben. Hier wäre eine juristische Überprüfung und ggf. Schadensersatzklage mehr als angebracht.
Der Insolvenzverwalter wird das prüfen müssen.