Melbar Kasom schrieb am 20.10.2017 11:40:
Wenn man den Handelnden nachweisen kann, dass sie bei Vertragsunterzeichnung um die Unabwendbarkeit der Insolvenz wussten, sind die gewährten Zahlungen in die Insolvenzmasse zurückzuführen.
;-)
Zumindest ist es bei normalen Angestellten so.