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  • Reiner Fall

mehr als 1000 Beiträge seit 14.01.2016

Re: lies doch noch mal was Du geschrieben hast, denn damit belegst Du, dass nach

Melbar Kasom schrieb am 20.10.2017 11:40:

Wenn man den Handelnden nachweisen kann, dass sie bei Vertragsunterzeichnung um die Unabwendbarkeit der Insolvenz wussten, sind die gewährten Zahlungen in die Insolvenzmasse zurückzuführen.

;-)

Zumindest ist es bei normalen Angestellten so.

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