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  • Melbar Kasom

mehr als 1000 Beiträge seit 05.04.2014

Re: kann man bei firmenauflösungen...

Ruulf schrieb am 20.10.2017 03:40:

überhaupt von kündigung reden?...
was nicht mehr existent ist, kann ja auch nicht gekündigt werden...
der werte herr manager kann sich also wie alle anderen gläubiger in der schlange ganz hinten anstellen...

Das Konstrukt wird ungefähr so aussehen:

AirBerlin hat der Bank die 4 Millionen überwiesen und die Bank dafür eine Sicherheitsgarantie mit dem Chef als Nutznieser ausgesprochen. (Die geben einem bekannten Pleitekandidaten wie Air Berlin sicher keinen Kredit)

Damit sind die 4 Millionen wohl nicht mehr Teil der Konkursmasse.

Das Ganze können Gerichte aber natürlich ganz anders betrachten, wobei ich davon ausgehe, dass dieser Deal von ausgefuchsten Anwälten eingefädelt wurde und daher eher wasserdicht ist.

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