Wenn man den Handelnden nachweisen kann, dass sie bei Vertragsunterzeichnung um die Unabwendbarkeit der Insolvenz wussten, sind die gewährten Zahlungen in die Insolvenzmasse zurückzuführen.
;-)
Wenn man den Handelnden nachweisen kann, dass sie bei Vertragsunterzeichnung um die Unabwendbarkeit der Insolvenz wussten, sind die gewährten Zahlungen in die Insolvenzmasse zurückzuführen.
;-)