Melbar Kasom schrieb am 20.10.2017 11:40:
Re: lies doch noch mal was Du geschrieben hast, denn damit belegst Du, dass nach
Wenn man den Handelnden nachweisen kann, dass sie bei Vertragsunterzeichnung um die Unabwendbarkeit der Insolvenz wussten, sind die gewährten Zahlungen in die Insolvenzmasse zurückzuführen.
;-)
ein Mitspieler hat sich mit einer Bankbürgschaft abgesichert, so dass bei Insolvenz ... ähm? .. die Bankzahlung eingezogen würde?
Eben nicht. Und wenn, wie der threadstarter meinte, der Manager sogar geholt wurde um die drohende Pleite abzuwenden, dann zeigt für mich diese Absicherung, dass klar war, dass er nicht zu seinem Geld von der Firma kommen würde (und nicht erwartete die Pleite abzuwenden -- also so was wie ein Insolvenzverwalter?).
Wieso die Bank da eine Bürgschaft gegeben hat...? Angeblich sind Banken doch so sehr auf Sicherheiten bedacht und da würde es mich nicht wundern, wenn auch da einige "Leichen im Keller liegen".
Bei einigen der Bankenkrisen (oder sollte ich sagen es gibt nur eine Bankenkrise seit ?2000) gab es ganz merkwürdige Verstrickungen/Verbindungen zu Landesregierungen bis hin zur Bundesregierung.