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Avatar von Ruulf
  • Ruulf

mehr als 1000 Beiträge seit 30.11.2003

kann man bei firmenauflösungen...

überhaupt von kündigung reden?...
was nicht mehr existent ist, kann ja auch nicht gekündigt werden...
der werte herr manager kann sich also wie alle anderen gläubiger in der schlange ganz hinten anstellen...
nach deutschem recht werden zuerst die banken bedient...
dann dürften nix als schulden übrig bleiben...

sollte das aber rechtens sein, würde ich gerne den namen der bank wissen wo ich so ein konstrukt bis zum tode in höhe meines gehaltes abschließen kann...

edith meinte noch:
das gründen einer firma nur zu diesem zwecke wäre ja kein problem...

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (20.10.2017 03:41).

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