war also falsch und das Gymnasium hat sich an diese Schulverordnung gehalten. Dazu ist es erst einmal verpflichtet.
Die Verordnung wurde ja dann nach Urteil auch geändert.
war also falsch und das Gymnasium hat sich an diese Schulverordnung gehalten. Dazu ist es erst einmal verpflichtet.
Die Verordnung wurde ja dann nach Urteil auch geändert.