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Avatar von kid1212
  • kid1212

mehr als 1000 Beiträge seit 22.05.2012

Es geht doch nicht um die Auslegung

Die Bayrische Schulverordnung verstieß gegen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und war daher mit diesem Grundrecht nicht vereinbar.

Sie wurde entsprechend dem Urteil vom Landtag geändert und nun darf man solche Buttons tragen.

Das Problem war also nicht die falsche Auslegung der Verordnung sondern lag im Text der eigentlich rechtswidrigen Verordnung.

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