"Oder anderst herum ausgedrückt. Wenn die freie Meinungsäusserung an Schulen nicht durch das Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen eingeschränkt ist, kann auch die auf dem Gesetz beruhende Verordnung dieses Recht nicht einschränken. Logisch jetzt ?"
Die Bayern haben das auf gute Bayuwarische Art toll in den Griff bekommen und das Gesetz geändert.
Jetzt ist es der Schule überlassen, solche politischen Button zu tolerieren.
BayEUG Art.84
(3) 1 Schülerinnen und Schüler dürfen Abzeichen, Anstecknadeln, Plaketten, Aufkleber und ähnliche Zeichen tragen, wenn dadurch nicht der Schulfriede, der geordnete Schulbetrieb, die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, das Recht der persönlichen Ehre oder die Erziehung zur Toleranz gefährdet wird. 2Im Zweifelsfall entscheidet hierüber die Schulleiterin bzw. der Schulleiter. 3Die bzw. der Betroffene kann die Behandlung im Schulforum verlangen."