kid1212 schrieb am 30.08.2023 10:42:
Damals und von Seiten des Gymnasiums nach geltenden Recht.
Einen Rechtsstaat zeichnet halt aus, dass da auch geltendes Recht überprüft und für falsch bewertet werden kann.
In der DDR hatte man bei "Schwerter zu Pflugscharen" weniger Glück.
eben nicht nach geltendem Recht. Dies gerichtlich feststellen zu lassen hat der Frau Schanderl ja auch den lange anhaltenden Grimm der Staatsregierung sowie der freistaatstragenden Partei in Bayern eingetragen.
Das verfassungsmässige Grundrecht der freien Meinungsüusserung durfte nicht durch eine Schulverordnung eingeschränkt werden, sondern nur durch ein Gesetz. Das machte den Schulverweis illegal.