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  • Ignoramus-et-Ignorabimus

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Re: Aus deinem Link

kid1212 schrieb am 30.08.2023 11:42:

"Der Landtag muss also das Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen neu beschließen und die Schulordnung ändern."

Warum musste man das, wenn wie du schreibt:

"Das gab die Verordnung überhaupt nicht her."

eben deshalb. Das der Verordnung zugrundeliegende Gesetz musste erst geändert werden, bevor man eine Schulordnung erlassen konnte, die die Massnahmen der Schule legitim gemacht hätten.

Das heisst im Umkehrschluss, dass die Verordnung, die herangezogen wurde, um die Schülerin der Schule zu verweisen, diese Massnahmen nicht hergegeben hat, sondern in unrechtmässiger Weise ausgelegt und angewendet wurde. Und das wusste auch das bayerische Kultusministerium.

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