kid1212 schrieb am 30.08.2023 11:08:
war also falsch und das Gymnasium hat sich an diese Schulverordnung gehalten. Dazu ist es erst einmal verpflichtet.
Die Verordnung wurde ja dann nach Urteil auch geändert.
Eine Schulverordnung regelt die Pausenzeiten aber nicht die Grundrechte der SchülerInnen