kid1212 schrieb am 30.08.2023 12:30:
Die SZ schreibt zu dem Fall:
"Das Schuljahr war für Christine Schanderl damit bereits zwei Wochen vor den Ferien zu Ende. Nicht aber ihr Kampf gegen die bayerische Schulordnung, die das Tragen von Stickern als unzulässige politische Agitation einstufte:."
https://www.sueddeutsche.de/bayern/flugblatt-aiwanger-schule-meinungsfreiheit-strauss-1.6171980
es ist eben nicht Sache einer Schulverordnung so etwas irgendwie einzuordnen, wenn es das zugrundeliegende Gesetz nicht zulässt. Eine Verordnung kann nicht im luftleeren Raum stehen, sie muss sich auf Gesetze beziehen. So auch die bayerische Schulordnung, die ja vom Wesen her eine Verordnung, also eine Verwaltungsanweisung ist. Und das zugrundeliegende Gesetz liess eben diese Auslegung der bayerischen Schulordnung nicht zu. Das ist ja nun wirklich nicht so schwer zu verstehen.
Damit bin ich auch raus, weil ich das hier jetzt zum 3. Mal erkläre und du wieder mit der Verordnung ankommst. Die wurde eben nicht nach Recht und Gesetz ausgelegt. Was das bayerische Verfassungsgericht ja auch bestätigte.