hinsichtlich des Textverständnisses einiger Forenten hier.
Erst erzählst du irgend welchen Quatsch von "Pausenzeiten" weil du anscheinend keine Ahnung hinsichtlich des Unterschiedes der Bayrischen Schulverordnung zu einer Hausordnung von Schulen hast um dann irgend welche Beispiele deiner Schule nachzuschieben.
Aber da ich geduldig bin, hier noch einmal um was es ging.
Die Schülerin wurde des Gymasiums verwiesen, weil sie gegen die Bayrische Schulordnung verstoßen hat.
Dagegen hat sie geklagt und Recht bekommen. Im Ergebnis dieser Rechtsprechung wurde, die laut Urteil nicht mit dem Grundgesetz vereinbare Bayrische Schulordnung durch den Landtag!! geändert.