Die Bayrische Schulverordnung verstieß gegen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und war daher mit diesem Grundrecht nicht vereinbar.
Sie wurde entsprechend dem Urteil vom Landtag geändert und nun darf man solche Buttons tragen.
Das Problem war also nicht die falsche Auslegung der Verordnung sondern lag im Text der eigentlich rechtswidrigen Verordnung.